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BGH, 04.07.1974 - VII ZR 31/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil - Wirksamkeit einer Zustellung - Niederlegung eines Mandats - Das mit Datum und Unterschrift versehene schriftliche Empfangsbekenntnis des Anwalts ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 04.07.1974 - VII ZR 31/73
War diese Erwartung nicht gerechtfertigt, weil die Partei erkennen konnte, daß die Armut in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan war, so kann ihr die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGHZ 26, 99, 101). - BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51
Beischreibungsvermerk im Geburtsregister
Auszug aus BGH, 04.07.1974 - VII ZR 31/73
Ob die Wiedereinsetzung in dem Zwischenurteil gewährt werden durfte, kann der Senat zusammen mit dem Endurteil prüfen (BGHZ 5, 157, 159). - BGH, 27.11.1951 - IV ZR 185/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1974 - VII ZR 31/73
Zu Unrecht beruft sich die Revision der Klägerin für die gegenteilige Ansicht auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 27. November 1951 - IV ZR 185/51 = LM ZPO § 198 Nr. 1. Dort ist gesagt, daß der Zustellungsempfänger die vollständige Ausfertigung des Urteils bekommen muß und sie auch behalten darf. - BGH, 18.12.1951 - IV ZB 94/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.07.1974 - VII ZR 31/73
Armut ist ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn die Partei sich für arm halten und die Bewilligung des Armenrechts erwarten darf (Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 1951 - IV ZB 94/51 - = LM Nr. 14 zu § 233 ZPO).
- VK Bund, 26.02.2010 - VK 1-07/10
Abschluss der Vereinbarung über die hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB …
Der gekündigte Vertrag bleibt damit zu den bisherigen Bedingungen unverändert in Kraft, die einvernehmliche Rücknahme der Kündigung stellt also keine neue vertragliche Vereinbarung dar (BGH, Urteil vom 20. März 1974, VII ZR 31/73, NJW 1974, S. 1081; BGH, Urteil vom 24. Juni 1998, XII ZR 195/96).